Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem
seuchenfreien Bestand kommen.
Maidenstuten und nicht tragende Stuten benötigen eine
Cervix-Tupferprobe, die sie zur Bedeckung freigibt.
Das Untersuchungsergebnis darf nicht älter als 8 Wochen sein und ist bei
Anlieferung der Stute mitzubringen.
Für bestmögliche Haltung, Pflege und Fütterung der Stute wird gesorgt.
Das Gestüt übernimmt jedoch keinerlei Haftung bzw. Schadensersatzverpflichtungen
für Schäden und Verluste, die an Stute oder Fohlen entstehen oder durch Krankheiten
und deren Ihre Folgen sowie durch Blitz, Feuer und anderen Ursachen hervorgerufen
werden. Der Haftungsausschluss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen
und erstrecken sich auf deren Vorsatz. Für, von seinem Pferd, hervorgerufene
Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer.
Im Falle von Krankheiten und Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung
für notwendig erscheint, wir der Hengsthalter nach dessen Ermessen und im Auftrag
und zu Lasten des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen.
Die Stuten müssen entwurmt, geimpft, unbeschlagen und auf ganztägigen
Weidegang vorbereitet sein.
Der Abstammungsnachweis sowie eine eventuell vorhandene FEIF – Beurteilung
der Stute müssen der Anmeldung als Kopie beigelegt werden.
Als Anmeldegebühr wird ein Betrag in Höhe von 100,-€ (Barzahlung)
erhoben, der auf das Deckgeld voll angerechnet wird.
Dieser Betrag gilt als Reservierungsgebühr / Bearbeitungsgebühr und wird auch
bei Abmeldung der Stute einbehalten. Die Bezahlung des Restbetrags erfolgt bei
Abholung der Stute.
Stuten, die nicht aufgenommen haben, können im folgenden Jahr nachgedeckt
werden, es fällt lediglich Weidegeld an. Voraussetzungen ist ein tierärztliches
Attest, woraus hervorgeht, dass die Stute nicht tragend ist. Dieses Attest muss
spätestens 3 Monate nach der Bedeckung vorliegen.
Weidegeld pro Tag beträgt 4€
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.